Wir leben in einer WOKE bekloppten Welt.

Aus aktuellem Anlass bildet Samurai-today das Statement von Philip Bay ab, das dieser am 3. April 2026 in Facebook veröffentlicht hat. Dazu am Ende auch ein Kommentar eines Users.


„Sich als Polizist öffentlich zu brisanten Themen zu äußern, schien mir immer unprofessionell. Ich habe es daher in über 20 Jahren Polizeidienst unterlassen.
Mit dem unerträglichen Urteil vom 1. April sehe ich mich dazu gezwungen. Dazu fühle ich mich meinem langjährigen Weggefährten und Kollegen bei der Völklinger Polizei, Simon Bohr, einem wundervollen Menschen und Polizisten, verpflichtet.
Warum ich mir eine Meinung über das Urteil erlauben kann? Weil ich einer der ganz Wenigen war, der der wochenlangen Beweisaufnahme im Saarbrücker Landgericht beiwohnte. Weil es mir wichtig war, Simons Frau und die traumatisierten Kollegen zu unterstützen, die dort aussagen mussten.
Es geht um ein Urteil, das mich glauben lassen soll, Simon sei nicht ermordet worden. Weil der, der sein Leben beendete, keine Handlungsalternative gehabt haben soll. Weil der, der sein Leben beendete, Todesangst hatte. Auch noch, als er über Simon stand und ihm ins Gesicht schoss. Zuvor hatte der, der sein Leben beendete, dem wegrennenden Praktikanten zweimal in den Rücken geschossen, subjektiv alternativlos und in Todesangst, wie das Urteil meint.
Entgegen vieler Meinungen aus Politik und Presse halte ich die Beweisaufnahme und deren Würdigung nicht für sorgfältig. Gerade die Würdigung wirkt nach der Urteilsfindung ignorant und realitätsverkennend. Sie ist hart zu kritisieren:
Da ist das psychiatrische Gutachten von Prof. Dr. Retz, in dem er den Täter zur Tatzeit und über die gesamte Tat hinweg als eingeschränkt einsichts- und steuerungsfähig in Folge einer paranoiden Schizophrenie und somit als vermindert schuldfähig erachtet, aber eben nicht schuldunfähig.
Persönlich begutachtet der Sachverständiger, der eine Aussage zur Schuldfähigkeit zur Tatzeit treffen soll, den Täter ein einziges Mal und erst rund sieben Monate nach der Tat, als der Prozess schon läuft. Und das auch noch im Beisein seines Verteidigers. Ansonsten bleibt ihm für die Erstellung seines Gutachtens eine Aktenlage dreier Ärzte, die sich in ihrer Vernehmung teilweise widersprechen, zwei aus dem Türkischen übersetzte Arztbriefe und die Schilderungen der Familie des Täters zu seiner psychischen Erkrankung, die ausnahmslos ungeprüft in das Gutachten und in das Urteil eingehen werden und nicht weiter belegt werden müssen.
Angststörungen spielen eine Rolle. Die große Angst vor Sirenen und vor uniformierten Menschen wird oft besprochen. Der Täter wohnte unmittelbar neben einer Feuerwache, zwanzig Meter entfernt. Das wird im Prozess nicht angesprochen. Wie sein Bruder im Zeugenstand erzählte, spielte er regelmäßig Basketball auf dem Freiplatz unmittelbar gegenüber der Völklinger Polizeidienststelle, wo tagsüber teilweise viertelstündlich Streifenwagen mit eingeschaltetem Martinshorn ausrücken. Dieser Widerspruch bleibt bei der Beweisaufnahme unentdeckt. War das Schöffengericht jemals an diesen Orten und hat sich ein Bild gemacht? Unbeachtet bleibt auch der Umstand, dass am Tattag bis zu den folgenschweren Schüssen kein Martinshorn ertönte. Der Notrufmitschnitt wurde in der Verhandlung abgespielt.
Die Angstzustände sollen sich wegen eines Erdbebens im Türkeiurlaub vor der Tat verstärkt haben. Kein Wort fällt in der Beweisaufnahme darüber, wo der Täter in der Türkei gewesen sein soll und ob dort überhaupt die Erde bebte.
Depressionen spielen eine Rolle. Im Frühsommer geht der Täter deswegen eine Woche stationär in eine psychosomatische Klinik. Als Grund für die Verstimmungen gibt er „Zocken“ an. Das findet die Anwältin der Nebenklage heraus und macht es in der Verhandlung öffentlich. Der Einwand bleibt im Gutachten und letztlich im Urteil unbeachtet. Nur FIFA hat er auf der Playstation gezockt, aber auch nur hin und wieder mit seinem Bruder zusammen. Das hat der Bruder erzählt. Es wird nicht weiter hinterfragt. Der Bruder verstrickt sich bei seiner Befragung durch die Verteidigung der Nebenklage in Widersprüche, die Aussagen passen nicht mehr mit denen aus der polizeilichen Vernehmung zusammen. Er verweigert irgendwann die Aussage. Zuvor hatte er von einem Skript abgelesen. Er bleibt der einzige Familienangehörige, der im Gerichtssaal gehört wird.
Früh im Prozess drängt sich so den nicht ganz Realitätsfernen der Eindruck auf, dass die Erkrankung des Täters schlimmer dargestellt werden soll als sie ist. Eine nicht ganz neue Verteidigungsstrategie, insbesondere wenn der Tathergang so lückenlos rekonstruiert werden und ein Mord in seinen objektiven Merkmalen überhaupt nicht mehr bestritten werden kann. Das sollten erfahrene Richter wissen. Die Erfüllung von Mordmerkmalen setzt für sich bereits eine psychische Abartigkeit voraus.
Probleme hat der Täter sicherlich. Insbesondere mit seinem Selbstwertgefühl. Die Tankstelle überfällt er, weil er einmal etwas Mutiges machen will. Das schreibt er sogar auf einen Zettel, der später bei ihm gefunden wird.
Als die vorsitzende Richterin eine Einschätzung zur Schuldfähigkeit des Sachverständigen zu jeder einzelnen Tathandlung nach dessen Vortrag einfordert und ein dauerhaftes „lässt sich nicht sagen“, „eventuell“ und „mutmaßlich“ erntet, mutet das wie Kaffeesatzleserei an. Auch bei seiner Befragung lässt sich der Sachverständige nicht dazu hinreißen, die Schuldfähigkeit des Täters auszuschließen.
So fordert sogar sein Verteidiger in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen des Schweren Raubes und des Totschlags, einhergehend mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die vom Sachverständigen empfohlen wurde. Mordmerkmale sieht ein Verteidiger naturgemäß nie erfüllt.
Das Schöffengericht lässt selbst den Verteidiger mit seiner Urteilsverkündung zwei Tage später ganz ungläubig dreinblicken. Es weiß plötzlich, was selbst der Sachverständige nicht wusste. Es weiß um die Todesangst des Todesschützen zur Tatzeit und trägt das selbstsicher vor. Es unterstellt dem Todesschützen, selbst dann keine Alternative mehr erkannt zu haben, als er über Simon stand und ihm ins Gesicht schoss. Um dies zu tun, musste er sich zuvor übrigens umdrehen und einige Meter zurückgehen. Weil er sich bereits auf der Flucht befand. Daran bestanden nach zahlreichen Zeugenaussagen keine Zweifel. Spätestens hier muss nach gesundem Menschenverstand aus der vom Gericht unterstellten affektiven Handlung eine Motivationale geworden sein, eine Wahlmöglichkeit. Gehen oder ins Gesicht schießen.
Das Gericht stellt sich damit über die Expertise, blendet die Ungereimtheiten in der Geschichte der Verteidigung aus und ignoriert die eindrucksvollen Schilderungen der am Einsatz beteiligten Kollegen und der neutralen Zeugen zum Täter und zum Tathergang gänzlich. Alle sprachen von einer Hinrichtung. Das Gericht entrückt damit in erschreckender Weise der Moral und dem Rechtsempfinden des Normalbürgers und wirkt elitär abgehoben.
Das Urteil hat Folgen. Leider für die Falschen.
Ein Schuldspruch wegen Mordes hätte ebenso wie der Schuldspruch wegen Raubes bei Anordnung der Unterbringung nach dem Jugendgerichtsgesetz straffrei bleiben können. Eine zweigleisige Bestrafung bedarf im Jugendstrafrecht einer besonderen Begründung und darf der Resozialisierung nicht im Wege stehen. Der Schuldspruch hätte niemanden etwas gekostet, nicht einmal den Täter, und wäre mit der Einschätzung des Sachverständigen vollumfänglich zu begründen gewesen. Der Schuldspruch hätte einen unschätzbaren Mehrwert für die Opfer und die Hinterbliebenen gehabt. Sie hätten abschließen können und Gewissheit erlangt. Stattdessen droht den Hinterbliebenen und den traumatisierten Einsatzkräften mit der mehr als nachvollziehbaren Beantragung der Revision eine mögliche Neuverhandlung. Es bleibt die Hoffnung, dass die Tat zumindest dann als das benannt wird, was sie war.
Das Volk, in dessen Namen das Urteil gesprochen wurde, muss die Kosten des Verfahrens tragen, da man laut Urteilsbegründung bei Genesung des Täters einer Resozialisierung durch die Kostenzuweisung nicht im Wege stehen will. Symbolisch bezahlen also auch Simons Frau und die traumatisierten Kollegen für dieses Verfahren. Für das Gericht vielleicht eine Randnotiz, für die Betroffenen eine riesige Sauerei.
Das Urteil privilegiert noch immer den Täter in seiner Festnahmesituation nach einer Unrechtstat gegenüber den Polizisten. Genau zwei tätliche Angriffe auf mich wurden in meinen 20 Jahren Polizeidienst am Ende bestraft. Bei Simon und allen anderen Kollegen im Streifendienst dürften es, wenn überhaupt, nicht viel mehr gewesen sein. Eine Einstellungsquote von weit jenseits der 90 Prozent.
Einige Medien und öffentliche Stimmen sagen jetzt, eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei ein scharfes Schwert der Justiz. Formell erfolgt eine Entlassung, sobald keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Das kann nächstes Jahr sein. Man weiß es einfach nicht. Auch wenn die durchschnittliche Dauer der Unterbringung im Saarland 2018 12,7 Jahre betrug (Jaschke & Oliva 2020), müssen die Betroffenen jedenfalls immer damit rechnen, dass der Täter entlassen wird. Das wird etwas mit ihnen machen.
In politischer Hinsicht ist das Urteil Wasser auf die Mühlen des rechten Randes, der nicht zuletzt wegen solch realitätsverkennender Entscheidungen schon lange kein Rand mehr ist, sondern zur Mitte zu werden droht. Es gibt dann bald wahrscheinlich keine unabhängige Justiz mehr. In unerträglicher Weise werben sie seit dem Urteil mit Simons Geschichte und ihrer Folgenlosigkeit.
Am Nachmittag nach der Urteilsverkündung sitze ich mit Kollegen zusammen, wir diskutieren das Urteil. Das Verfahren hat jeden von uns viel Kraft gekostet. Wir trauern noch immer um Simon. Wir, die immer in erster Reihe stehen, gingen bereits vor Simons „straffreier Tötung“ mit dem Selbstverständnis zum Dienst, vielleicht nicht mehr nach Hause zurückzukehren. Wir können uns leider nicht erlauben, die Realität derart zu verkennen. Mit diesem Urteil müssen wir anerkennen, dass die Gesetze, für deren Einhaltung wir jeden Tag unser Leben riskieren, uns und unsere Familien nicht in gleicher Weise schützen. Wir werden nun auch mit dem Gefühl zum Dienst gehen müssen, von der Justiz zum Abschuss freigegeben worden zu sein.“

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Der User Matthias Utrata, schreibt in Facebook dazu: Mutige und gute Worte - wofür selbst die Presse in unserer Gesellschaft zu feige ist, den Mund aufzumachen.
Wer eine Kritik heute äußert, wird von einem Mob aus Politikern, vermeintlichen Gutmenschen und sonstigen Mitläufern als rechtsgerichtet gebrandmarkt. Weil „Recht“ heute rechts ist, wenn es nicht bestimmte Menschen schützt - die diese Situation auszunutzen wissen und sollte etwas passieren, gibt es garantiert eine gewaltige Empörungsdemo durch ganz Deutschland angeführt von B und C Politikern ebensolchen Promis und NGOs. Lieber Philip, danke für Deinen Mut, hinter Deinem und Deinen Kollegen zu stehen und den Mund nicht zu halten. Und ich hoffe, dass Dir daraus beruflich kein Strick gedreht wird und etwaige Eiferer, die Dich ab jetzt sicherlich nicht in Ruhe lassen werden , vielleicht mal ein wenig Hirn finden - inklusive der für dieses Urteil verantwortlichen Personen.

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Am 03.04.2026 veröffentlicht