Da haben sich im Saarland, Polizeibeamte getraut, auf Straftäter zu schießen, die das Leben eines Polizeibeamten gefährdet haben.
Und sofort wird gegen die Polizeibeamten ermittelt.
Sobald ein Polizist einen Schuss auf einen Straftäter abgibt, wird gegen ihn ermittelt. Somit wird die Polizei, generell unter Generalverdacht gestellt.
Die Polizei tritt für Recht und Ordnung ein. Sie wird dafür geschult und ausgebildet. Ergo, sollte man davon ausgehen, dass sie nach Recht und Gesetz handelt.
Abgegebene Schüsse auf Straftäter, sollten deshalb zunächst polizeiintern bewertet und geklärt werden. Bei Fehlverhalten, wären intern Konsequenzen zu ziehen. Und nur dann, wenn der Eindruck sich bestätigt, dass gravierende Fehlverhalten zu verzeichnen waren, sollte sich die Staatsanwaltschaft einschalten.
Hinzu kommt, dass Betroffene stets das Recht haben, zu klagen.
Eine Regierung, die die Polizei nicht schützt, muss sich nicht wundern, wenn Gewalt und Kriminalität überhand nehmen.
(Der folgende Link gab den Anlass für diesen Post:
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/weitere_details_staatsanwaltschaft_toedliche_schuesse_saarbruecken_herrensohr_100.html )
Am 08.04.2026 veröffentlicht